Am 10. Juni geht das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in die erste Lesung im Deutschen Bundestag. Mit ihrer nun gestarteten Petition fordern die beiden Arbeitsgemeinschaften eine grundlegende Korrektur des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes.
In ihrer Petition rufen sie den Deutschen Bundestag dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Krankenhausfinanzierung die tatsächlichen Kosten der Versorgung abbildet und notwendige Vorhaltestrukturen nicht weiter gefährdet werden. Die Versorgung dürfe nicht kaputtgespart werden. Sebastian Spottke, Mitinitiator der Petition und Vorsitzender der Geschäftsführung der Marienhaus GmbH bemängelt: „Dieses Gesetz enthält keinerlei strukturelle Maßnahmen, ist am grünen Tisch entstanden, blendet die Folgen der einseitigen Sparpolitik aus und ignoriert die Sparvorschläge aus der Praxis.“
Aus der Sicht der Initiatoren geht es um Versorgung – nicht um Einzelinteressen. Im Mittelpunkt stände die Frage, wie eine flächendeckende Gesundheitsversorgung dauerhaft gesichert werden kann.
Grundsätzlich unterstützen die beiden Arbeitsgemeinschaften Katholischer Krankenhäuser die Ziele der Krankenhausreform. Gleichzeitig warnen sie davor, die laufenden Strukturveränderungen mit zusätzlichen finanziellen Belastungen zu verbinden.
Bereits heute kämpfen viele Krankenhäuser mit steigenden Personal-, Energie- und Sachkosten. Gleichzeitig werden die Erlöse gedeckelt oder gekürzt. Krankenhäuser erfüllen eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. In der Praxis heißt das, sie müssen Personal, Technik, Notfallstrukturen und medizinische Kompetenz rund um die Uhr vorhalten – unabhängig davon, wie viele Patientinnen und Patienten an einem einzelnen Tag behandelt werden.
Die Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes wären insbesondere in Rheinland-Pfalz und im Saarland spürbar. In den beiden Bundesländern übernehmen zentrale Aufgaben der wohnortnahen Versorgung viele freigemeinnützige Häuser, die von dem neuen Gesetz besonders hart getroffen werden würden.
Mit der Petition wenden sich die Krankenhäuser neben der Bevölkerung daher auch bewusst an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die Entscheidung über die künftige Finanzierung des Gesundheitswesens habe unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgung der Menschen vor Ort. Insbesondere kleinere Krankenhäuser würden dadurch schließen, im Notfall entständen so deutlich längere Wege bis zum nächsten Krankenhaus, es gäbe kaum noch eine wohnortnahe Versorgung und die noch verbliebenen Krankenhäuser würden erheblich mehr belastet werden.
„Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, dafür zu sorgen, dass die Krankenhausfinanzierung die tatsächlichen Kosten der Versorgung abbildet und notwendige Vorhaltestrukturen nicht weiter gefährdet werden und deshalb das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu korrigieren”, so Alexander Funk, Mitinitiator und Vorsitzender der Geschäftsführung der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts).
Eine deutliche Verschlechterung der Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland lasse die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Regierung weiterwachsen. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz destabilisiere neben der Gesundheitsversorgung folglich auch die Demokratie. „Wenn diese Reform so umgesetzt wird, ist sie Wasser auf die Mühlen der undemokratischen Kräfte in unserem Land“, warnt Benedikt Welter, Vorsitzender der beiden Arbeitsgemeinschaften und des Caritasverbandes für die Diözese Trier.
ℹ️ Mehr Informationen zur Petition unter: www.krankenhaus-lichter-aus.de
➡️ Hier geht es direkt zur Petition: openpetition.org/vksgd
Hintergrundinformationen:
Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser Rheinland-Pfalz
Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser Rheinland-Pfalz vertritt 24 Krankenhausträger an 33 Standorten und 4 Rehabilitationskliniken. Darunter befinden sich 28 Tageskliniken und 241 vollstationäre Fachangebote. Dies entspricht einem Anteil in der Versorgung von über 36 %. Im Berichtsjahr 2023 wurden über 60 Tsd. Patienten und Patientinnen ambulant versorgt, über 23 Tsd. teilstationär und über 297 Tsd. stationär.
Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser Saarland
Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser Saarland vertritt 6 Krankenhausträger an 8 Standorten und 2 Rehabilitations- und Fachkliniken an 3 Standorten. Dies entspricht einem Anteil in der Versorgung von rund 37 %. In 2024 wurden dort mehr als 91.000 Patienten stationär und mehr als 161.000 Patienten ambulant versorgt.
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