Klage
gegen den saarländischen Krankenhausplan:
Teilerfolg für die Caritas
Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts)
Die Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) wertet die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes, den Krankenhausplan 2006 bis 2010 teilweise aufzuheben, als „Teilerfolg“ . „Das Gericht hat unseren Anspruch auf eine Hauptfachabteilung Psychosomatik und eine Hauptfachabteilung Psychiatrie als gerechtfertigt angesehen“, erklärte der cts-Geschäftsführer, Hans-Joachim Backes.
Was die Ausweisung der weiteren Bettenkapazitäten angeht, behält sich die cts vor, das Rechtsmittel der Berufung zu prüfen, das das Gericht ausdrücklich zugelassen hat. „Wir sind weiterhin der Meinung, dass die Berechnungsgrundlage nicht korrekt ist, wir haben methodisch einen anderen Ansatz“, sagte Backes. „Wir prüfen deshalb, ob wir in die nächste Instanz gehen.“
Die cts verzeichne eine deutlich steigende Inanspruchnahme ihrer beiden saarländischen Krankenhäuser – der Caritasklinik St. Theresia auf dem Rastpfuhl und des Krankenhauses St. Josef in Dudweiler – und brauche für beide 30 Prozent mehr Betten. „Die Patienten stimmen mit den Füßen ab – und das Ministerium ignoriert das einfach. Mit unserer Klage gegen den saarländischen Krankenhausplan setzen wir uns dafür ein, dass die Patienten weiterhin die Betten dort haben, wo sie sie haben wollen.“
Insbesondere ist die cts, die in Saarbrücken mit rund 1.600 Geburten im Jahr die mit Abstand größte Geburtshilfe vorhält, nicht bereit, auf die Betten im Bereich Neonatologie zu verzichten. „Die Neugeborenen und die Eltern haben ein Recht auf diese Versorgung. Und dafür setzen wir uns nach wie vor ein“, sagte Backes.
Sollte die cts in die Berufung gehen, behält bis zu einem endgültigen Urteil der alte Krankenhausplan unverändert seine Gültigkeit.
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