Ein Beispiel aus dem Caritasverband Westerwald Rhein-Lahn verdeutlicht, wie die Übungsleiterpauschale sinnvoll eingesetzt werden kann: Eine ehemalige Opernsängerin leitet Mitsingkonzerte in Pflegeeinrichtungen, die bei den Bewohner:innen sehr beliebt sind. Für diese künstlerische Tätigkeit erhält sie die steuerfreie Pauschale. Mit diesem Ansatz wird Engagement flexibel gefördert und gleichzeitig ein Mehrwert für Menschen im Alter geschaffen.
Ein weiteres Projekt richtet sich an internationale Pflege-Auszubildende. Sie erhalten die Möglichkeit, sich außerhalb der Arbeitszeit ehrenamtlich in die Betreuung von Bewohner:innen oder die Unterstützung in der Haustechnik einzubringen. Für diesen Einsatz erhalten diejenigen, die das freiwillige Angebot annehmen, eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 70 Euro monatlich. „Das erleichtert nicht nur den Spracherwerb der Azubis, sondern ermöglicht auch wertvolle Kontakte und Begegnungen im Alltag der Einrichtungen“, erklärt Stefanie Krones, Caritas-Direktorin und VKAD-Vorstandsmitglied, anlässlich eines VKAD-Fachtages im November in Montabaur.
Altenhilfe braucht flexible Engagementformen
Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des VKAD, betont: „Ehrenamtlich engagierte Menschen leisten in der Altenhilfe eine unverzichtbare Arbeit. Mit der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale haben wir ein Instrument, das Engagement wertzuschätzen. Die Träger sind jetzt gefragt, diese Möglichkeiten zu nutzen und zusätzlich Ehrenamt durch kreative und flexible Angebote noch attraktiver zu machen.“
Dabei sieht sie in der Altenhilfe im Quartier großes Potenzial: Nachbarschaftliche Unterstützung und niedrigschwellige Engagementformen können Ehrenamt für viele Zielgruppen zugänglicher machen. „Es gibt einen starken Willen, sich einzubringen. Träger müssen diesen Impuls aufgreifen und durch passgenaue Modelle fördern.“
Stellen für hauptamtliche Koordination refinanzieren
Gleichzeitig weist die VKAD-Vorsitzende auf die Wichtigkeit von hauptamtlichen Ehrenamtskoordinator:innen hin, deren Stellenfinanzierung zwar gesetzlich in § 82b SGB XI angelegt, aber von den Bundesländern unterschiedlich bis gar nicht geregelt ist. „Die gesetzlichen Möglichkeiten müssen konsequent umgesetzt werden. Nur so kann das Ehrenamt und damit die Solidarität in unserer Gesellschaft dauerhaft gestärkt werden“, fordert Dietrich-Schleicher.
Hintergrund zu den Pauschalen
Die Übungsleiterpauschale (bis zu 3.000 Euro jährlich) gilt für pädagogische, pflegerische oder künstlerische Tätigkeiten. Die Ehrenamtspauschale (bis zu 840 Euro jährlich) ist für jede ehrenamtliche Tätigkeit einsetzbar. Beide sind steuer- und sozialversicherungsfrei und können von gemeinnützigen Organisationen genutzt werden.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) vereint rund 500 Träger der katholischen Langzeitpflege in Deutschland. Dahinter stehen mehr als 2.200 Einrichtungen und Dienste mit rund 100.000 Mitarbeitenden, die täglich fast 360.000 pflegebedürftige Menschen versorgen. Der bundesweit tätige Fachverband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise.
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