Ein Beitrag von Christian Busche. Erschienen in der Fachzeitschrift „f&w“
Beim Schreiben einer Kolumne, die erst in mehreren Wochen veröffentlicht wird, läuft man stets Gefahr, dass die Inhalte bei Veröffentlichung nicht mehr aktuell sind. Diese Sorge muss man bei den derzeit in Berlin für die Gesundheitsversorgung und deren Finanzierung verantwortlichen (Re-)Akteuren leider nicht haben. Bereits im Juni 2022 wurde das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz darum gebeten, kurzfristig auf die Schaffung gesetzlicher Regelungen für einen Inflationsausgleich hinzuwirken, um die Liquidität u.a. der Rehakliniken im Land rasch zu sichern. Dieser Bitte ist das BMG bislang weder nachgekommen, noch zeichnet sich eine entsprechende Initiative ab.
Dass die aktuelle Bundesratsinitiative die Bundesregierung auffordern muss, „unverzüglich einen Gesetzentwurf einzubringen“, damit die aktuell anfallenden Mehrkosten „auskömmlich gegenfinanziert werden“, ist ein Offenbarungseid versäumter politischer Strukturverantwortung.
Die DRV hat sich bereit erklärt, die Pflegesätze im Jahr 2023 voraussichtlich in Höhe des Orientierungswertes von 6,07 % zu steigern und in Q4/2022 den Hygienezuschlag wieder aufleben zu lassen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, leider jedoch nicht ausreichend. Dass sich die Krankenkassen Vergütungsvereinbarungsabschlüssen oberhalb der Veränderungsrate bisher überwiegend verschließen und an die überspannte Haushaltslage verweisen, erscheint aus Kostenträgersicht vielleicht verständlich; gesundheitspolitisch jedoch schlichtweg nicht sachgerecht.
Dass Krankenhäuser systemrelevant sind, wurde nie in Frage gestellt. Dass dies auch für Rehakliniken gilt, ist hoffentlich spätestens seit der Coronapandemie auch bei den letzten Rehazweiflern angekommen. Das Handeln der politisch Verantwortlichen passt leider nicht zu diesem Stand der Erkenntnis. Wenn sich Rehabilitation für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft lohnt - und diese These ist hinlänglich wissenschaftlich fundiert belegt und bei Systemkennern unbestritten - darf es keinen Zweifel an der politischen und damit gesetzgeberischen Notwendigkeit geben, diese auch in anhaltend schwierigen Zeiten zu schützen, damit die Einrichtungen ihren Beitrag für das Gesundheitswesen leisten können. Die Rehakliniken mit Rettungsschirmen während zwei Corona-Jahren bis zum 30.6.2022 zu schützen war eine notwendige Maßnahme, sie seit 30.6. jedoch ‚im Regen stehen zu lassen‘ ist jedoch ein Indiz gesellschafts- und gesundheitspolitischer Verantwortungslosigkeit. Und offensichtlich auch - wenn oben genanntes gilt - volkswirtschaftlicher Unfug. In der anhaltenden Coronakrise und der aktuellen kriegsbedingten Inflations- und Energiekrise Rehakliniken zu stützen, ist eine nationale Aufgabe, die es zu erfüllen gilt. Hier mangelt es jedoch offenbar an politischer Entschlusskraft und Entscheidungswillen.
Rehakliniken sind für die Gesundheitsversorgung - insbesondere auch im Anschluss an die Krankenhausversorgung – unerlässlich.
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