19.11.2021

Änderung der Besuchsregelung in den cts SeniorenHäusern: 2G+

Neue Corona-Verordnung der saarländischen Landesregierung tritt am 20. November in Kraft: 2G + Regelung für Besuchende
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Liebe Angehörige,
liebe Besucherinnen und Besucher,


am Samstag, 20. November 2021, tritt die neue Corona-Verordnung der saarländischen Landesregierung in Kraft. Damit ändern sich die Besuchsregelungen für Pflegeheime im Saarland.


Entsprechend gilt in unseren SeniorenHäusern ab diesem Zeitpunkt die
2G + Regelung für Besuchende.


Das bedeutet, dass geimpfte und genesene Besuchende vor jedem Besuch zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest (24 Stunden) eines offiziellen saarländischen Testzentrums oder einen negativen PCR-Test (48 Stunden) vorweisen müssen.


Nicht immunisierte Besuchende haben keinen Zutritt mehr zur Einrichtung.

Hier sind nur in Einzelfällen, beispielsweise in Palliativsituationen, Ausnahmen in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung möglich.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Einrichtungsleitung.

Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) Rhönweg 6, D-66113 Saarbrücken