Wie bereits in den vergangenen Jahren fand die SKG-Mitgliederversammlung auch in diesem Jahr in wirtschaftlich dramatischen und unsicheren Zeiten für die Krankenhäuser statt. Seit Jahren stehen steigende Ausgaben einer unzureichenden Entwicklung der Einnahmen gegenüber. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an Dokumentation, Nachweise, Kontrollen und Qualitätssicherung sowie kleinteilige Personalvorgaben. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft die finanzielle Belastung zusätzlich. Auch der heute im Kabinett verabschiedete neue Krankenhausplan lässt viele Fragen offen.
„Die Krankenhausreform, die einer Revolution gleichkommen sollte, wird im nächsten Jahr in Gestalt eines neuen Krankenhausplanes Wirklichkeit werden. Im Vorfeld der Leistungsgruppen-Zuweisung durch das Land haben sich die Krankenhäuser freiwillig und manchmal unter mehr oder minder großem politischen Druck neu sortiert und ihr Leistungsspektrum überarbeitet“, so der SKG-Geschäftsführer, Dr. Thomas Jakobs. „Ob es mit der Reform gelingt, eine bestmögliche, wohnortnahe und wirtschaftlich auskömmliche stationäre Versorgung zu sichern, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur gehofft werden. Denn bis heute sind viele Fragen wie z.B. die Mindestfallzahlen für die Leistungsgruppen und die onkochirurgischen Eingriffe nicht geklärt“, so Jakobs weiter. Die Vorhalte-Finanzierung, die die Krankenhäuser wirtschaftlich besserstellen soll, wird erst im Jahr 2030 vollumfänglich eingeführt – in der aktuellen Ausgestaltung laut SKG eher ein bürokratisches Monster und keine echte Vorhaltevergütung, da sie wieder gekoppelt sein soll an die erbrachte Leistung.
Auch Herr Minister Dr. Jung betont in seinem Grußwort, dass sich die Krankenhausversorgung in einer Phase tiefgreifender Veränderungen befindet. „Steigende Kosten, der Fachkräftemangel, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und der medizinische Fortschritt stellen unsere Krankenhäuser vor große Herausforderungen“, so Minister Dr. Jung. „Zugleich bleibt der Anspruch der Landesregierung unverändert: Die Menschen im Saarland müssen sich auch in Zukunft auf eine hochwertige, verlässliche und erreichbare medizinische Versorgung verlassen können“, so Dr. Jung weiter. Mit dem Krankenhausplan 2027–2035 schafft die Landesregierung aus Sicht von Minister Dr. Jung eine zukunftsfähige Grundlage für die medizinische Versorgung im Saarland, die höchste Qualität mit regionaler Erreichbarkeit vereint. „Unser Ziel ist es, die bestehenden Standorte gezielt zu stärken und die Leistungen so aufeinander abzustimmen, dass eine hochwertige Versorgung in allen Regionen dauerhaft gesichert bleibt. Um diese Vision zu realisieren, treiben wir die notwendigen Investitionen in eine moderne Infrastruktur voran und setzen auf einen engen, partnerschaftlichen Dialog mit den Krankenhausträgern sowie die wertvolle Arbeit der Fachkräfte in unseren Kliniken“, führt Dr. Jung weiter aus.
Im Mittelpunkt der Beratungen der SKG-Mitgliederversammlung standen unter dem Motto „Sparen, umbauen, trotzdem versorgen – Worauf können die Krankenhäuser zukünftig vertrauen“ die Erwartungen der SKG an die - im Hinblick auf die im kommenden Jahr anstehende Landtagswahl - Landespolitik, aber auch an die Bundespolitik und die Selbstverwaltungspartner.
„Wir erwarten, dass die Landespolitik die Krankenhäuser in dieser schwierigen Lage nicht allein lässt und deshalb einen Nothilfe-Fonds auflegt und die Investitionsförderung deutlich erhöht, damit die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser ihre Arbeit tun können“, so der neue SKG-Vorsitzende, Alexander Funk. „Wir erwarten weiter, dass die Landesregierung sich entschieden und klar zugunsten der Krankenhäuser auf der Bundesebene positioniert“, so Funk weiter.
Von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen erwartet die SKG Verlässlichkeit und Klarheit, damit die Krankenhäuser bei ihren Planungsentscheidungen eine Sicherheit haben. „Zudem sollen sich die Regularien zur Krankenhausfinanzierung an den objektiven Erfordernissen orientieren und nicht nur an den Beitragseinnahmen der GKV“, so der SKG-Geschäftsführer, Dr. Thomas Jakobs.
„Wer von den Leistungserbringern Einsparungen in Milliardenhöhe abverlangt, der nimmt billigend in Kauf, dass diese ihre Leistungsangebote auf den Prüfstand ihrer zukünftigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit stellen müssen. Konkret bedeutet das: Nicht mehr was bisher an Leistungen geplant war, sondern was sich die Kliniken zukünftig noch leisten können, wird darüber entscheiden, wie die zukünftige Versorgungslandschaft aussieht“, so der stellvertretende SKG-Vorsitzende, Dr. Christian Braun.
In Richtung der Kostenträger und der Kassenärztlichen Vereinigung äußerte die SKG die Erwartung von Verhandlungen auf Augenhöhe und partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Zudem müsse die ausgeprägte Misstrauenskultur gegenüber den Krankenhäusern ein Ende finden.
Mit Blick auf die anstehende Notfallversorgung fordert die SKG dazu auf, die Realitäten anzuerkennen. Obwohl der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung ausschließlich bei den niedergelassenen Ärzten liegt, gelingt es diesen nicht, diese ohne Unterstützung der Krankenhäuser rund um die Uhr sicherzustellen.
© Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG)
Info: Die Saarländische Krankenhausgesellschaf t e.V. ( SKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen von gegenwärtig 18 Krankenhäusern des Saarlandes in der Landes - wie Bundespolitik und nimmt ihr per Gesetz übertragene Aufgaben wahr. Die saarländischen Krankenhäuser versorgen jährlich stationär etwa 248.000 Patienten. Mit zusammengenommen rund 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sie einer der größten Arbeitgeber des Saarlandes.
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