07.07.2010

„Palliative Care und die Würde des Menschen“

Was sollten Ärzte, Seelsorger und Pflegekräfte beachten, damit Schwerstkranke in Würde sterben können? Wie lässt sich der Wunsch nach Selbstbestimmung mit der erforderlichen Fürsorge verbinden? 150 Teilnehmer besuchten Fortbildungstag für Ärzte, Seelsorger und Pflegekräfte in der Caritasklinik St. Theresia

Was sollten Ärzte, Seelsorger und Pflegekräfte beachten, damit Schwerstkranke in Würde sterben können? Wie lässt sich der Wunsch nach Selbstbestimmung mit der erforderlichen Fürsorge verbinden? Und wie können die verschiedenen Berufsgruppen in multidisziplinären Teams zusammenarbeiten, um den Bedürfnissen Sterbender gerecht zu werden?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Fortbildungstag „Palliative Care und die Würde des Menschen“, zu dem vergangene Woche rund 150 Ärzte, Seelsorger und Pflegekräfte in die Caritasklinik St. Theresia kamen. Auf dem Programm standen mehrere Workshops und eine Podiumsdiskussion unter dem Motto „Autonomie und Fürsorge – ein Widerspruch?“. Veranstaltet wurde die ganztägige Fortbildung in Kooperation mit der Zitha-Klinik Luxemburg, dem Bistum Trier und der Theologischen Fakultät Trier.

 

„Palliative Care“ macht es sich zur Aufgabe, den ganzen Menschen mit seinen physischen, psychischen und spirituellen Bedürfnissen in den Blick zu nehmen um ihm ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Inzwischen hat sich „Palliative Care“ zu einer eigenen Fachrichtung etabliert, in der Medizin, Seelsorge und Psychologen nach eigenen Standards arbeiten.

 

„Der Fortbildungstag hat gezeigt, wie wichtig es ist, sich mit Kollegen aus verschiedenen Berufsgruppen auszutauschen und das Thema zum Gegenstand eines grenzüberschreitenden Dialogs zu machen“, lautet die Bilanz von Dr. Maria Blatt-Bodewig, Chefärztin der Klinik für Palliativmedizin der Caritasklinik St. Theresia. Nach wie vor gebe es einen großen Informationsbedarf und das Bedürfnis, auf interdisziplinärer Ebene über ethische und fachliche Fragen zu sprechen.

 

Auch der Blick über den Tellerrand sei hilfreich. So gebe es etwa bei der Sterbehilfe länderspezifische Unterschiede:  „In Luxemburg ist Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt“, so Blatt-Bodewig. In deutschen Kliniken und Senioreneinrichtungen hingegen darf aktive Sterbehilfe nicht praktiziert werden. Die Verabreichung schmerzlindernder Medikamente hingegen ist zulässig, um quälende Beschwerden wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit und Schwäche zu lindern.

 

In der Caritasklinik St. Theresia wurde 2002 eine Abteilung für Palliativmedizin eröffnet.

Hier werden Patienten mit weit fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankungen behandelt. „Neben den körperlichen Beschwerden werden auch psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse der Patienten ernst genommen“, erklärt Chefärztin Maria Blatt-Bodewig.  „So wird bei der Betreuung Schwerstkranker auf Ängste, Minderwertigkeits- und Schuldgefühle einfühlsam eingegangen, Fragen nach dem Sinn von Leid und Leben wird Raum gegeben.“ Hauptziel sei es, die Lebensqualität der Patienten durch eine individuelle und ganzheitliche Betreuung zu verbessern.  Die Unterstützung der Angehörigen – auch über den Tod des Patienten hinaus – ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Palliativkonzeptes. 

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