Die über unsere Welt hinweggehende Coronapandemie hat viele Menschen völlig unerwartet gezwungen, sich mit Fragen der eigenen Endlichkeit, dem Tod und Sterben zu befassen. Dazu gehört auch die Überlegung, wie das eigene Lebensende aussehen soll.
Dies äußert sich in einer vermehrten Zahl von Vorausverfügungen, insbesondere Patientenverfügungen, in denen Menschen festlegen, wie ihre Behandlung am Lebensende durchgeführt werden soll. Über viele Jahrzehnte hinweg hat sich die Einstellung zur Willensbildung von Patienten gewandelt. Während früher der Arzt maßgeblichen Einfluss auf die Behandlungsentscheidung eines Patienten nahm, wird nun die freie Wahl des kranken Menschen als erste und wichtigste Instanz anerkannt.
Auch in medizinethischen Grenzsituationen wie beispielsweise der Therapiebegrenzung am Lebensende ist die Autonomie des Menschen mittlerweile als wesentlicher Faktor respektiert.
Wie weit darf diese Autonomie reichen? Dürfen Menschen - unabhängig von einer etwaigen Erkrankung – den Arzt auffordern, Hilfe bei der Beendigung ihres Lebens zu leisten?
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 wurden hierzu neue Grenzlinien für den Umgang mit Suizidwünschen definiert. Dies hat eine teilweise sehr emotional geführte öffentliche Diskussion angestoßen, die bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsbereich Unsicherheit und Ratlosigkeit ausgelöst hat.
Die hohe Emotionalität, mit der die Diskussion gerade in Fachkreisen geführt wird, deutet bereits das enorme Spannungsfeld an, in das die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gestellt wird. In vielen Bereichen werden die Auswirkungen dieser Rechtsprechung sehr kontrovers betrachtet. Der hoffnungsvoll erwarteten Befreiung des menschlichen Willens vor Fremdbestimmung wird das Risiko des moralischen Dammbruches bis hin zur Sorge eines gesellschaftlichen Drucks auf vulnerable Personengruppen gegenübergestellt.
Das Ethiknetz Saar, ein Zusammenschluss der saarländischen Ethikkomitees, hat deshalb für den 6. Saarländischen Ethiktag das Thema ‚Grenze – Gnade – Gesetz: Wenn Menschen durch assistierten Suizid sterben wollen‘ gewählt. Frau Professorin Dr. Monika Bobbert von der Universität Münster wird im Hauptreferat die verschiedenen Ebenen des Themas betrachten. In der sich anschließenden Podiumsdiskussion werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens ihre persönlichen Erfahrungen und Fragen diskutieren.
Der Ethiktag findet in enger Kooperation mit der Ärztekammer des Saarlandes am 12. Februar 2022 ab 9.00 Uhr als Onlineveranstaltung statt.
Anmeldungen werden bis zum 10.02.22 erbeten unter: anmeldung@aeksaar.de
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