28.11.2016

Generalistische Pflegeausbildung jetzt beschließen!

Caritas-Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe Rheinland-Pfalz/Saarland diskutiert Chancen und Herausforderungen der Pflege-Reformgesetze
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Die Mitgliederversammlung der Caritas-Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe Rheinland-Pfalz/Saarland hat am 24. November in Trier einen eindeutigen Appell an den Bundesgesetzgeber gerichtet, nun endlich das kontrovers diskutierte Pflegeberufereformgesetz zu beschließen und damit den Weg für die generalistische Pflegeausbildung zu ebnen: Diese soll die Ausbildungsgänge zum Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger und Kinderkrankenpfleger zusammenlegen und damit ein modernes, gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem etablieren. Die Mitglieder der Caritas-Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe sehen in der generalistischen Pflegeausbildung für die Attraktivität und Zukunft des Pflegeberufes weitaus mehr Chancen als Risiken. Weitere Themen waren das Hospiz- und Palliativgesetz und die Pflegestärkungsgesetze.

 

Stephan Manstein, Direktor des Geschäftsbereich Altenhilfe bei der cts und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft, verband die Reformvorhaben mit der Hoffnung, dass sie die notwendigen Weiterentwicklungen im Pflegebereich unterstützen. Insbesondere das Hospiz- und Palliativgesetz könne wertvolle Impulse geben, da die würdevolle Begleitung von alten Menschen am Lebensende in den katholischen Altenheimen eine wichtige Aufgabe sei.

 

Die Referenten der Mitgliederversammlung stellten Chancen und Herausforderungen der gesetzlichen Veränderungen aus der Perspektive der stationären Pflegeeinrichtungen vor. So berichtete Dr. Sabine Petri über die  Erfahrungen eines Projektes der Caritas München und Freising: Ab dem kommenden Jahr können Bewohner von Altenhilfeeinrichtungen eine „gesundheitliche Versorgungsplanung“ am Lebensende vornehmen, die unter anderem Patientenverfügungen und Notfallvorsorge umfasst. Die Erfahrungen der Caritas München zeigen jedoch,  dass diese, auch von den katholischen Einrichtungen angestrebte professionelle Vorausplanung personelle Ressourcen erfordert. Hierüber wird aktuell auf der Bundesebene mit den Krankenkassen noch verhandelt.

 

Ob dies bei den Pflegestärkungsgesetzen II und III auch der Fall ist, lässt sich noch nicht eindeutig beantworten. Hier zeigen sich für die stationären Pflegeeinrichtungen neben den Vorteilen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes auch Risiken. Der Geschäftsführer der Caritas-Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe, Dr. Michael Schröder, sagte dazu: „Wir unterstützen das Vorhaben, die kommunale Ebene zu stärken, eine regionale Pflegestrukturplanung zu etablieren und insbesondere einen sozialraumorientierten Ansatz in der Pflege zu verfolgen.“ Die dazu im derzeitigen Gesetzesentwurf des Pflegestärkungsgesetzes III vorgesehenen Instrumente seien jedoch ungeeignet und kontraproduktiv. Schon die Tatsache, dass die Pflegeeinrichtungen im Unterschied zu den anderen Akteuren des Gesundheitswesens in dem vorgesehenen „Landespflegeausschuss“ nicht vorgesehen sind, mache dies deutlich.

 

Einblicke in die Praxis der Altenpflegeausbildung gaben Michael Groß, Direktor des Caritasverbandes Saarbrücken und Monika Marion, Praxisanleiterin im Alten- und Pflegeheim St. Franziskus in Dillingen.

 

Der Caritas-Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe Rheinland-Pfalz/Saarland gehören 140 stationäre Altenhilfeeinrichtungen mit mehr als 12.000 Plätzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland an.

Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) Rhönweg 6, D-66113 Saarbrücken